Rückstausicherung und Hebeanlagen

Einbau, Wartung und Reparatur von Rückstausicherungen bzw. Hebeanlagen

In der DIN EN 12056 ist geregelt, dass sämtliche Entwässerungsgegenstände, unterhalb der Rückstauebene, gegen Rückstau gesichert werden müssen und nur diese (nicht das ganze Gebäude). Dies kann durch den Einbau einer Rückstausicherung oder einer Hebeanlage realisiert werden.

Dabei muss bei beiden Varianten beachtet werden, ob es sich um fakalienfreies oder fäkalienhaltiges Abwässer handelt.

Gerne beraten wir Sie welche Anlage und welcher Standort in Ihrem Objekt am sinnvollsten ist.

Wissenswertes

Bei Abwasserschäden durch Rückstau, ohne Rückstauschutz, leistet in der Regel keine Gebäudeversicherung.

Auch wenn keine fachgerechte Wartung durchgeführt wird, kann es schnell zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

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